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Richtgeschwindigkeit


Auf Straßen ohne Tempolimit findet man oft ein Verkehrszeichen, welches die Richtgeschwindigkeit angibt – d.h. man sollte auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen diese Richtgeschwindigkeit nicht überschreiten.

Eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit stellt keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es jedoch zu einem Unfall, kann eine Mithaftung auf Grund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.

Auf Autobahnen und außerorts auf Autobahn-ähnlichen Straßen gilt in Deutschland eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.

Durch die Verkehrszeichen 380 und 381 (§ 42 StVO) kann für eine Strecke eine abweichende Richtgeschwindigkeit festgelegt werden.

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