Gerichte, Kammern & Gesetze
Die Amtsgerichte sind die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Der Gerichtsträger ist das jeweilige Land.
Amtsgerichte sind vor allem in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren tätig.
Im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
Jeder Landgerichtsbezirk umfasst mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Bezirk eines Oberlandesgerichts dar.
Die Rechtsanwaltskammern sind örtliche Zusammenschlüsse der Rechtsanwälte in der Bundesreprublik Deutschland.
Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben.
Der Parlamentarische Rat hat am 23.05.1949 in Bonn in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die BRD in der Woche vom 16. bis 22.05.1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. [mehr...]