Rote Ampel: Polizei darf Fußgänger festhalten
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Auch wenn es nur ein kleines Vergehen sein sollte: Polizisten dürfen Passanten sogar dann festhalten, wenn diese nur eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Fußgänger bei roter Ampel die Straße überquert und auf vorangegangenes Ansprechen nicht reagiert. «Das Festhalten am Ärmel beispielsweise stellt keinen Eingriff in die körperliche Integrität dar», erklärt Petra Schmucker, Juristin beim Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt.
Der Polizist müsse aber verhältnismäßig handeln: «Ordnungshüter sind immer dazu angehalten, die mildeste Maßnahme zu ergreifen.» In diesem Fall bedeutet das, der Fußgänger muss erst per Ansprache zum Halten aufgefordert werden.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.