Suche:
Stichwörter: Ordnungswidrigkeit
Freitag, 11. April 2008

Rote Ampel: Polizei darf Fußgänger festhalten

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Auch wenn es nur ein kleines Vergehen sein sollte: Polizisten dürfen Passanten sogar dann festhalten, wenn diese nur eine Ordnungswidrigkeit begehen.


Rotes Licht: Stehenbleiben. Dazu darf die Polizei auffordern und gegebenenfalls auch handeln. (Bild: dpa)

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Fußgänger bei roter Ampel die Straße überquert und auf vorangegangenes Ansprechen nicht reagiert. «Das Festhalten am Ärmel beispielsweise stellt keinen Eingriff in die körperliche Integrität dar», erklärt Petra Schmucker, Juristin beim Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt.

Der Polizist müsse aber verhältnismäßig handeln: «Ordnungshüter sind immer dazu angehalten, die mildeste Maßnahme zu ergreifen.» In diesem Fall bedeutet das, der Fußgänger muss erst per Ansprache zum Halten aufgefordert werden.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.