Prozesskostenrechner
In Deutschland setzen sich die Prozesskosten aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten zusammen. Gerichtskosten sind die nach dem Gerichtskostengesetz anfallenden Gebühren und Auslagen. Die gerichtlichen Kosten richten sich in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach der Kostenordnung. Außergerichtliche Kosten sind die sonstigen Kosten, die den Parteien entstehen, z.B. Rechtsanwaltskosten, Reisekosten, Kosten für Sachverständigengutachten.
Die Höhe der Rechtsanwaltskosten richten sich für Aufträge nach dem 1. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), für ältere Aufträge nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Regelungen über die Prozesskosten finden sich insbesondere in den §§ 91 - 107 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Am Ende eines Gerichtsverfahrens wird vom Gericht entschieden, welche Partei welchen Anteil der Prozesskosten zu tragen hat. Der Kostenschuldner erhält dann eine Kostenrechnung über die von ihm zu tragenden Gebühren und Auslagen.
Mit Hilfe unserer Prozesskostenrechner für das Zivilrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht können Sie ermitteln, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können.
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