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Prozesskostenrechner Zivilrecht


Zum Zivilrecht gehören alle Rechtsstreitigkeiten, die zwischen natürlichen oder juristischen Personen (BGB- und Kapitalgesellschaften) entstehen. Besonders geregelt sind Familien- und Arbeitsrechtssachen.

In Zivilsachen ist das Amtsgericht bis zu einem Streitwert von 5.000,- Euro gemäß § 23 I Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz zuständig . Darüber hinaus ist das Landgericht sachlich zuständig. Vor dem Landgericht herrscht für die Parteien Anwaltszwang gemäß § 78 I 1 Zivilprozessordnung.

Streitwert  
Auslagen  
Kläger hat einen Anwalt  
 Beklagter hat einen Anwalt
Einigung    
Berufung   Revision

Ergebnis (1. Instanz, keine Anwälte, ohne Einigung)

Streitwert:
0,00 Euro

Kostenberechnung:

Gerichtsgebühr:
0,00 Euro
Auslagen:
0,00 Euro

Gesamtkosten

0,00 Euro

Hilfe

Streitwert:
Als Streitwert wird der Wert des Gegenstands, um den prozessiert wird, bezeichnet. Die Höhe des Streitwertes richtet sich regelmäßig nach der Bedeutung der Sache für den Kläger, also z.B. nach der Höhe einer Geldforderung oder eines Schadensersatzanspruches.

Auslagen:
Als Auslagen werden zusätzliche Kosten des Anwalts bezeichnet, die der Anwalt mit Ihrem Einverständis ausgelegt hat z.B. Reise nach München um einen Zeugen zu befragen.

Kläger/Beklagter hat einen Anwalt:
Anwaltskosten entstehen, wenn eine oder beide Parteien vor Gericht anwaltlich vertreten sind. Ab einem Streitwert von 5.000,- Euro ist dies Pflicht.

Einigung:
Wird der Rechtsstreit vorzeitig durch eine Einigung zwischen den Parteien beendet, verringern sich die Gerichtskosten. Die Anwälte erhalten für ihre Mitwirkung eine zusätzliche Einigungsgebühr, so dass die Anwaltskosten sich erhöhen.

Berufung:
Die Berufung ist ab einem Wert von 600,- Euro oder auf Entscheidung des Gerichts zulässig. Im Berufungsverfahren fallen höhere Gerichts- und Anwaltsgebühren an.

Revision:
Die Revision vor dem Bundesgerichtshof muss vom Berufungsgericht zugelassen werden. Im Revisionsverfahren fallen höhere Gerichts- und Anwaltsgebühren an.

Berechnungsgrundlage:

Gerichtliche Vertretung (Erster Rechtszug)

Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG*
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG*
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG*
Gerichtsgebühr Nr. 1210 KV GKG**
Einigung Nr. 1211 KV GKG**
Anwaltsgebühr Nr. 1003 VV RVG*

Gerichtliche Vertretung (Berufung)

Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG* 
Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG*
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG*
Gerichtsgebühr Nr. 1220 KV GKG**
Einigung Nr. 1222 KV GKG**
Anwaltsgebühr Nr. 1004 VV RVG*

Gerichtliche Vertretung (Revision)

Verfahrensgebühr Nr. 3206 VV RVG* 
Terminsgebühr Nr. 3210 VV RVG*
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG*
Gerichtsgebühr Nr. 1230 KV GKG**
Einigung Nr. 1232 KV GKG**
Anwaltsgebühr Nr. 1004 VV RVG*

* Vergütungsverzeichnis (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 
Stand 1.07.06
** Kostenverzeichnis (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG) 
Stand 01.07.06  

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