Besuch allgemeinbildender Schule nicht absetzbar
München (dpa/gms) - Ausgaben für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Darauf weist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin.
München (dpa/gms) - Ausgaben für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Darauf weist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin.
Es beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 5/04). Im verhandelten Fall hatte ein Steuerzahler nach seiner Lehre als Kommunikationselektroniker eine Technische Fachoberschule besucht. Eine solche Schule zähle zu den allgemeinbildenden Schulen - ein konkreter Zusammenhang mit Einkünften aus einer künftigen Berufstätigkeit sei daher nicht gegeben, urteilten die Richter. Das sei aber Voraussetzung für einen Werbungskostenabzug. Nach Angaben des IWW gilt die Entscheidung analog für den Besuch anderer allgemeinbildender Schulen - etwa eines Gymnasiums.
Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:
- Fiskus an Handwerkerrechnungen beteiligen
- Psychotherapie bedingt absetzbar
- Fiskus an privaten Umzugskosten beteiligen
- Computerkurs absetzbar
- Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar
- Tanztrainer können Turniere absetzen
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]