Aufwendungen für Computerkurs absetzbar
Herne (dpa/gms) - Arbeitnehmer können die Kosten für einen Computerkurs steuerlich absetzen. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 5 K 1944/03) macht die Fachzeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe» aufmerksam.
Herne (dpa/gms) - Arbeitnehmer können die Kosten für einen Computerkurs steuerlich absetzen. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 5 K 1944/03) macht die Fachzeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe» aufmerksam.
Demnach können die Ausgaben für einen Kurs zum Erwerb allgemeiner Computerkenntnisse als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass für den Kurs keine private Mitveranlassung vorliegt. Die lag im Urteilsfall nicht vor, weil der Arbeitnehmer privat keinen Computer besaß und weil er eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit sowie eine Abschlussprüfung mit Zertifikat über die berufliche Veranlassung vorlegen konnte.
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