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Donnerstag, 21. Dezember 2006

Psychotherapeutische Behandlung bedingt absetzbar

Berlin (dpa/gms) - Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind nur bedingt steuerlich absetzbar. Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin unter Hinweis auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster aufmerksam.

Berlin (dpa/gms) - Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind nur bedingt steuerlich absetzbar. Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin unter Hinweis auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster aufmerksam.

Sie kann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn über deren Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit ein amtsärztliches Attest vorliegt (Az.: ESt. 013/2006). Dieses Attest muss vor Beginn der Behandlung eingeholt werden und ist sogar dann erforderlich, wenn der Psychotherapeut selbst Arzt ist. Anstelle des amtsärztlichen Attestes reicht auch die Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

 

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