Nebenberufliche Tanztrainer können Ausgaben für Turniere absetzen
Neustadt/Weinstraße (dpa) - Nebenberuflich arbeitende Tanztrainer können Ausgaben für Tanzturniere steuerlich absetzen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem veröffentlichten Urteil.
Neustadt/Weinstraße (dpa) - Nebenberuflich arbeitende Tanztrainer können Ausgaben für Tanzturniere steuerlich absetzen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte ein Ehepaar, das als Tanztrainer bei einem Club arbeitet und nach Stunden auf Honorarbasis bezahlt wird. Das Finanzamt hatte einen Teil der in der Steuererklärung angegebenen Betriebsausgaben nicht anerkannt mit der Begründung, die Kleidung für die Turniere könne auch bei privaten Anlässen getragen werden. Zudem erziele das Paar aus den Turnieren keine Einnahmen (Az.: 2 K 1930/04).
Das Finanzgericht erklärte dagegen, die Qualifikation eines Trainers werde ganz entscheidend an seinen eigenen sportlichen Erfolgen gemessen. Deshalb sei die Teilnahme an Wettkämpfen unabdingbar. Die Kleidung, die im konkreten Fall aus Frack und Tanzkleid bestand, sei ganz auf die Tanzturniere zugeschnitten worden und könne nicht bei privaten Anlässen getragen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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