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Donnerstag, 19. Oktober 2006

Besuch allgemeinbildender Schule nicht absetzbar

München (dpa/gms) - Ausgaben für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Darauf weist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin.

München (dpa/gms) - Ausgaben für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Darauf weist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin.

Es beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 5/04). Im verhandelten Fall hatte ein Steuerzahler nach seiner Lehre als Kommunikationselektroniker eine Technische Fachoberschule besucht. Eine solche Schule zähle zu den allgemeinbildenden Schulen - ein konkreter Zusammenhang mit Einkünften aus einer künftigen Berufstätigkeit sei daher nicht gegeben, urteilten die Richter. Das sei aber Voraussetzung für einen Werbungskostenabzug. Nach Angaben des IWW gilt die Entscheidung analog für den Besuch anderer allgemeinbildender Schulen - etwa eines Gymnasiums.

 

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