Absetzen von Umzugskosten auch bei Buchung vom Konto des Partners
Berlin (dpa/gms) - Mietausgaben können auch dann als beruflich veranlasste Umzugskosten bei der Steuer geltend gemacht werden, wenn die Zahlungen vom Konto des Ehepartners abgebucht werden.
Berlin (dpa/gms) - Mietausgaben können auch dann als beruflich veranlasste Umzugskosten bei der Steuer geltend gemacht werden, wenn die Zahlungen vom Konto des Ehepartners abgebucht werden.
Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: VI R 56/02). Solange die Ehe besteht und die Partner nicht dauerhaft getrennt leben, sei davon auszugehen, dass mit der Zahlung nicht nur die eigene Verbindlichkeit beglichen wird. Vielmehr sei eine Zahlung auch immer die des Partners, weil die Eheleute in einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft leben.
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