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Donnerstag, 22. Februar 2007

Wohnungswechsel bewirkt kein Ende der doppelten Haushaltsführung

Berlin (dpa/gms) - Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung wird nicht dadurch beendet, dass der Steuerpflichtige innerhalb seines Familienwohnortes umzieht. Das geht aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs hervor, berichtet der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Berlin (dpa/gms) - Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung wird nicht dadurch beendet, dass der Steuerpflichtige innerhalb seines Familienwohnortes umzieht. Das geht aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs hervor, berichtet der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Die bloße Verlegung des Familienwohnsitzes ändere nichts an der beruflichen Veranlassung des Zweitwohnsitzes am Arbeitsort, befanden die Richter (Aktenzeichen: VI R 11/02). Die Entscheidung gilt gleichermaßen für Verheiratete, Ledige und in Trennung lebende Steuerzahler.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnung lebt. Hierdurch entstehende Mehraufwendungen wie Miete und Einrichtung der Zweitwohnung oder Fahrtkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

 

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