Ehepaar zieht um: Fahrzeitverlängerung ist absetzbar
Berlin (dpa/gms) - Der Umzug eines verheirateten Arbeitnehmers gilt bei einer Fahrzeitverkürzung um eine Stunde oder mehr auch dann als beruflich veranlasst, wenn es beim anderen Ehegatten durch den Wohnungswechsel zu einer Fahrzeitverlängerung kommt.
Berlin (dpa/gms) - Der Umzug eines verheirateten Arbeitnehmers gilt bei einer Fahrzeitverkürzung um eine Stunde oder mehr auch dann als beruflich veranlasst, wenn es beim anderen Ehegatten durch den Wohnungswechsel zu einer Fahrzeitverlängerung kommt.
Die Kosten für den Umzug können daher als Werbungskosten abgesetzt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin unter Berufung auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofs hin (Az.: VI R 56/02 und IX R 79/01). Grundlage für den Beschluss ist das Prinzip der Individualbesteuerung: Danach dürfen Fahrzeitveränderungen von Ehepartnern weder addiert noch saldiert werden.
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