Schadstoffgutachten: Ausgaben als Werbungskosten absetzbar
München (dpa/tmn) - Ausgaben für ein Schadstoffgutachten bei einer möglichen Bodenverunreinigung können für Vermieter steuerlich abziehbare Werbungskosten sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor.
München (dpa/tmn) - Ausgaben für ein Schadstoffgutachten bei einer möglichen Bodenverunreinigung können für Vermieter steuerlich abziehbare Werbungskosten sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor.
Wie das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf das Urteil (Az: IX R 2/05) berichtet, können die Aufwendungen dann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. In dem Fall war ein Grundstück durch mehrere aufeinander folgende Mieter als Kfz- und Reparaturwerkstatt genutzt worden. Dadurch sei der Boden im Lauf der Jahre zum Teil mit Öl und Benzin verunreinigt worden. Der Eigentümer gab ein Gutachten in Auftrag, denn er wollte das Grundstück verkaufen. Dafür fielen 50 000 Mark an, die das Finanzamt nicht anerkannte.
Das Finanzgericht wies die Klage des Eigentümers ab - es sei keine direkte Veranlassung der Kosten aus dem Mietverhältnis zu erkennen. Zudem seien Aufwendungen für Grund und Boden grundsätzlich keine sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof entschied laut IWW anders: Eine mittelbare Veranlassung der Kosten reiche aus, um sie als Werbungskosten geltend zu machen. Denn diese dienten der Sicherung und dem Erhalt der Einnahmen - und das sei bei den Ausgaben für das Gutachten der Fall. Zudem seien durchaus auch Aufwendungen, die Grund und Boden betreffen, als Werbungskosten abziehbar.
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