Falscher Gang beim Parken am Hang kann Police kosten
Karlsruhe/München (dpa/tmn) - Wer beim Parken am Hang den falschen Gang einlegt, riskiert beim Wegrollen des Wagens seinen Versicherungsschutz. Auf ein entsprechendes Urteil weist der ADAC in München hin.
Einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zufolge handeln Autofahrer grob fahrlässig, wenn sie zur Absicherung einen Gang verwenden, der das Wegrollen nicht verhindert (Az.: 19 U 127/06).
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer den Angaben zufolge seinen Wagen auf einer Straße mit zehn Prozent Gefälle geparkt. Zur Absicherung hatte er die Handbremse gezogen und den dritten Gang eingelegt. Richtig wäre nach Auffassung des Gerichts jedoch der erste oder der Rückwärtsgang gewesen. Der Mann habe daher der Sicherung des Fahrzeugs nicht die notwendige besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Der Schutz des Versicherten ist durch das neue Versicherungs-Vertragsgesetz bei grober Fahrlässigkeit laut ADAC allerdings vom Grad des Verschuldens abhängig. Der Versicherungsschutz erlösche nicht mehr automatisch. Während viele Versicherer in derartigen Fällen darauf verzichten, die Ansprüche des Versicherungsnehmers zu kürzen, entschädigten andere Anbieter die Betroffenen nur teilweise.
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