Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 11. Juli 2006

Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht jeden Hagelschaden

Bielefeld (dpa/gms) - Die Wohngebäudeversicherung kommt nicht für jeden Hagelschaden auf. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes Bielefeld (Az.: 21 S 8/04) weist die Zeitschrift «recht und schaden» hin.


Bielefeld (dpa/gms) - Die Wohngebäudeversicherung kommt nicht für jeden Hagelschaden auf. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes Bielefeld (Az.: 21 S 8/04) weist die Zeitschrift «recht und schaden» hin.

Demnach ist es Voraussetzung, dass die Hagelkörner einen Schaden unmittelbar verursacht haben. Anderenfalls handelt es sich um einen nicht versicherten Folgeschaden.

Im verhandelten Fall hatten Hagelkörner das Regenfallrohr eines Hauses verstopft. Überschießendes Regenwasser drückte deshalb ein Kellerfenster ein, größere Mengen Wasser flossen in den Keller. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen - woraufhin der Hausbesitzer vor Gericht zog. Dieses wies die Klage aber ab: Nur wenn der Hagel unmittelbar das Fenster eingedrückt hätte, hätte der Kläger den Schaden geltend machen können.

 

Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:

 


Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.