Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht jeden Hagelschaden
Bielefeld (dpa/gms) - Die Wohngebäudeversicherung kommt nicht für jeden Hagelschaden auf. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes Bielefeld (Az.: 21 S 8/04) weist die Zeitschrift «recht und schaden» hin.
Bielefeld (dpa/gms) - Die Wohngebäudeversicherung kommt nicht für jeden Hagelschaden auf. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes Bielefeld (Az.: 21 S 8/04) weist die Zeitschrift «recht und schaden» hin.
Demnach ist es Voraussetzung, dass die Hagelkörner einen Schaden unmittelbar verursacht haben. Anderenfalls handelt es sich um einen nicht versicherten Folgeschaden.
Im verhandelten Fall hatten Hagelkörner das Regenfallrohr eines Hauses verstopft. Überschießendes Regenwasser drückte deshalb ein Kellerfenster ein, größere Mengen Wasser flossen in den Keller. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen - woraufhin der Hausbesitzer vor Gericht zog. Dieses wies die Klage aber ab: Nur wenn der Hagel unmittelbar das Fenster eingedrückt hätte, hätte der Kläger den Schaden geltend machen können.
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