Bei Verstoß gegen Brandschutz kein Regress der Versicherung
Frankfurt/Main (dpa) - Wer bei Schweißarbeiten gegen den Brandschutz verstößt, kann nicht zwangsläufig von der Brandschutzversicherung in Regress genommen werden. Das bestätigt die Zeitschrift «OLG-Report».
Frankfurt/Main (dpa) - Wer bei Schweißarbeiten gegen den Brandschutz verstößt, kann nicht zwangsläufig von der Brandschutzversicherung in Regress genommen werden. Das bestätigt die Zeitschrift «OLG-Report».
Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Vielmehr muss die Versicherung nach dem Richterspruch nachweisen, dass die Verletzung der Vorschriften ursächlich für den Ausbruch des Feuers war (Az.: 19 U 120/05).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Versicherung ab. Eine Firma hatte in einer Papierfabrik Schweißarbeiten vorgenommen. Mehrere Stunden danach brach ein Schwelbrand aus, der einen größeren Schaden verursachte. Da die Mitarbeiter der Firma entgegen der Brandschutzbestimmungen nach Ende der Arbeiten keine Brandwache aufgestellt hatten, wollte die Versicherung das Unternehmen in Regress nehmen.
Das OLG winkte jedoch ab. Die Versicherung habe nicht nachweisen können, dass die Verletzung der Vorschriften oder die Schweißarbeiten den Brand verursacht hätten. Bei einem Schwelbrand hätte nach Ansicht der Richter auch eine Brandwache nichts von der drohenden Gefahr bemerkt. Zudem seien noch andere Arbeiten vorgenommen worden, die ebenfalls als mögliche Brandursache in Frage kämen.
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