Versicherung bei häufigen Einbrüchen zu recht misstrauisch
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Versicherung darf bei einer Häufung angeblicher Einbrüche misstrauisch werden und Schadenersatz verweigern. Das berichtet die Zeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Versicherung darf bei einer Häufung angeblicher Einbrüche misstrauisch werden und Schadenersatz verweigern. Das berichtet die Zeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.
Nach Meinung der Richter genügt es in diesen Fällen nicht, wenn der Versicherte das «äußere Erscheinungsbild» eines Einbruchs nachweisen kann (Az.: 25 U 151/04). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Hauseigentümers gegen seine Hausratversicherung ab. Der Mann meldete seiner Versicherung einen Einbruch, bei dem die Täter angeblich durch ein gekipptes Fenster im zweiten Stock in die Wohnung eingedrungen waren. Sie hätten Gegenstände mitgenommen und andere zerstört. In der Vergangenheit hatte der Kläger bereits mehrfach Einbrüche gemeldet. Dies machte die Versicherung misstrauisch und sie verweigerte daher die Zahlung.
Das OLG hielt die Zweifel für nachvollziehbar. Die gesamten Umstände legten die bloße Vortäuschung des Einbruchs nahe. Die Vielzahl der Einbrüche lasse sich mit Pech allein nicht mehr erklären. Außerdem habe der Kläger in den vergangenen fünf Jahren noch andere Versicherungsfälle gemeldet, wie Sturmschäden, Kfz- Unfälle und sonstige Kfz-Schäden, so dass seine Glaubwürdigkeit erschüttert sei.
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