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Mittwoch, 22. November 2006

Bluthochdruck verschwiegen und Versicherungsschutz verloren

Saarbrücken (dpa) - Ein Versicherungsnehmer, der unter hohem Blutdruck leidet und dies beim Abschluss einer Risikolebensversicherung verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz.


Saarbrücken (dpa) - Ein Versicherungsnehmer, der unter hohem Blutdruck leidet und dies beim Abschluss einer Risikolebensversicherung verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Das geht aus einem in der Zeitschrift «OLG- Report» veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Darin heißt es, auch einem medizinischen Laien müssten die Risiken, die mit Bluthochdruck verbunden sind, bekannt sein. Daher handle er zumindest fahrlässig, wenn er dieses Leiden verschweige. Die Versicherung dürfe den Vertrag kündigen (Az.: 5 U 697/05-113).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage einer Witwe gegen die Risikolebensversicherung ihres verstorbenen Mannes ab. Der Ehemann der Klägerin hatte bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben, dass er unter Bluthochdruck litt. Offenbar hatte er dem Bluthochdruck keinen «Krankheitswert» beigemessen. Nachdem der Mann an einem Hirntumor gestorben war, beantragte seine Witwe die Auszahlung der Versicherungssumme. Inzwischen hatte die Versicherung jedoch von dem verschwiegenen Bluthochdruck erfahren und war vom Vertrag zurückgetreten.

Das OLG wertete den Rücktritt als rechtlich zulässig. Es könne als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass Bluthochdruck im Laufe der Zeit zu Gefäßveränderungen führen und das Infarktrisiko erhöhen könne. Als unerheblich für das Rücktrittsrecht werteten die Richter, dass der Ehemann der Klägerin an einem anderen Leiden gestorben war.

 

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