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Mittwoch, 31. Januar 2007

Urteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer birgt Chancen und Risiken

Das Bundesverfassungsgericht hat am 31.01.2007 entschieden, dass die bestehenden Regelungen zur Bewertung von Grund- und Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer verfassungswidrig sind.


Das Bundesverfassungsgericht hat am 31.01.2007 entschieden, dass die bestehenden Regelungen zur Bewertung von Grund- und Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer verfassungswidrig sind. Das Verfassungsgericht fordert eine möglichst verkehrswertnahe Bewertung aller Vermögensarten. Diese Entscheidung darf nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler keine Vorlage für Steuererhöhungen sein.

„Die jetzt geforderte Bewertung wird zwar zu höheren Werten bei Grund- und Betriebsvermögen führen, aber das Urteil bedeutet noch lange nicht, dass die Steuerbelastung damit auch zunehmen muss“, mahnt Steuerzahlerpräsident Dr. Karl Heinz Däke. Nach seiner Meinung zeige das Urteil Wege auf, wie mit Hilfe von differenzierten Steuersätzen, Verschonungstatbeständen und höheren Freibeträgen verschiedene Vermögensarten wegen ihrer Gemeinwohlbindung steuerlich unterschiedlich behandelt werden können. Lediglich die Bewertung und damit die Steuerbemessungsgrundlage soll nach gleichen Grundsätzen und verkehrswertnah ermittelt werden. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb den Gesetzgeber auf, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. So kann eine aufkommensneutrale Lösung sichergestellt werden.

Karl Heinz Däke: „Die höhere Bewertung muss mit entsprechend hohen Freibeträgen und differenzierten Steuersätzen kompensiert werden. So kann auch die Gemeinwohlbindung angemessen berücksichtigt werden.“

In früheren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, dass wenigstens der Wert eines Einfamilienhauses von der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Ergebnis freigestellt werden muss. Ebenso sprach sich das Gericht für den Schutz mittelständischer Betriebe bei der Erbschaftsteuer aus, wonach die Fortführung dieser Betriebe durch die Erbschaftsteuer nicht gefährdet werden darf. Bei der Neureglung der Bewertung müssen diese Entscheidungen berücksichtigt werden, indem höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze angewendet werden.

Für problematisch hält der Bund der Steuerzahler die Ermittlung der Verkehrswerte. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht keine Vorgaben gemacht. Da in den allermeisten Fällen das vererbte Grundvermögen nicht zum Verkauf steht, ist der Marktwert schwer zu ermitteln. Es ist deshalb fraglich, ob Mitarbeiter der Finanzbehörden in der Lage sind, einen realistischen Verkehrswert zu bestimmen. Zudem fordert der Bund der Steuerzahler, eine zielgenaue, marktgerechte und verwaltungseffiziente Lösung für ein neues Gesetz zu finden. „Der Erhebungs- und Verwaltungsaufwand muss im vernünftigen Verhältnis zum Steueraufkommen stehen. Das gilt besonders im Hinblick auf das anstehende Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“, so abschließend Karl Heinz Däke.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.

 

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