Steuerzahlung per Scheck drei Tage früher einreichen
Berlin (dpa/gms) - Wer seine Steuer per Scheck zahlt, muss diesen seit Jahresbeginn früher einreichen: Er muss nun mindestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin beim Finanzamt eingehen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Berlin (dpa/gms) - Wer seine Steuer per Scheck zahlt, muss diesen seit Jahresbeginn früher einreichen: Er muss nun mindestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin beim Finanzamt eingehen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Andernfalls verlangt der Fiskus einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent pro Monat. Dabei wird der auf 50 Euro abgerundete Betrag der Steuerschuld zu Grunde gelegt. Nach der neuen Regelung betrachtet das Finanzamt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als entrichtet. Bisher reichte es, ihn an dem Tag einzureichen, an dem die Steuerschuld fällig wird.
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