Urteil: Kein Anspruch auf Lohnzahlung während Arbeitspause
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohnzahlung während einer Arbeitspause.
Frankfurt/Main (dpa) - Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohnzahlung während einer Arbeitspause. Das geht aus einem Grundsatzurteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen damit die Klage eines Mitarbeiters gegen eine Sicherheitsfirma zurück (Az.: 17 Sa 473/07). Der Arbeitnehmer hatte auf Vergütung für die jeweils 30 bis 45-minütigen Pausen geklagt. Ähnlich wie der bezahlte Urlaub müsse auch die Pause vergütet werden. Dabei musste er jedoch einräumen, dass die Firma zuvor niemals Pausenzeiten bezahlt hatte.
Das Gericht stellte fest, dass es keinen automatischen Anspruch auf Vergütung für Arbeitsunterbrechungen gebe. Ein Anspruch entstehe nur dann, wenn bislang aufgrund «betrieblicher Übung» gezahlt worden sei oder der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Pausenbezahlung vorsehe.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.