Unfall-Police: Ausgeklammerter Bandscheibenschaden rechtens
Hamm/München (dpa/gms) - Eine private Unfallversicherung darf Bandscheibenschäden aus dem Versicherungsschutz ausklammern. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm (Az.: 20 U 135/05) berichtet die Zeitschrift «Recht und Schaden».
Hamm/München (dpa/gms) - Eine private Unfallversicherung darf Bandscheibenschäden aus dem Versicherungsschutz ausklammern. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm (Az.: 20 U 135/05) berichtet die Zeitschrift «Recht und Schaden».
Eine Ausnahme gilt laut dem Urteil nur, wenn ein Bandscheibenschaden seine Ursache überwiegend oder ganz in einen Unfall hat. Das OLG wies die Zahlungsklage eines Versicherten gegen seinen private Versicherer ab. Der Mann hatte einen Unfall erlitten und danach angegeben, seine Bandscheibe sei dabei zu Schaden gekommen. Die Versicherung hielt dagegen, die Bandscheibe sei bereits zuvor geschädigt gewesen, daher bestehe kein Schutz. Das OLG bestätigte dies. Wenn ein Unfall nicht so erheblich sei, dass er eine gesunde Bandscheibe dauerhaft schädigen könne, müsse die Unfallversicherung nicht einspringen. Den Nachweis, dass der Bandscheibenschaden seine Ursache in dem Unfall hatte, war der Kläger schuldig geblieben.
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