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Dienstag, 13. Dezember 2005

Eltern von Azubis mit Arbeitsvertrag haben Recht auf Kindergeld

Würzburg (dpa/gms) - Eltern können während der Lehre ihres Kindes auch dann ein Recht auf Kindergeld haben, wenn ihr Nachwuchs einen Arbeits- und keinen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat.

Würzburg (dpa/gms) - Eltern können während der Lehre ihres Kindes auch dann ein Recht auf Kindergeld haben, wenn ihr Nachwuchs einen Arbeits- und keinen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat.

Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichtes Nürnberg (Az.: IV 153/2004) weist das das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin.

In dem Fall ging es um ein Kind, das eine fünfmonatige Lehre zum «Service Professional am Check-in-Schalter» absolvierte - mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet und bei ungeminderter Tarifvergütung.

Drei der fünf Monate waren als Ausbildungszeit, zwei Monate als «Mitlaufzeit» deklariert. In dieser Zeit wechselten sich theoretischer Unterricht und praktische Tätigkeit ab. Außerdem fanden regelmäßig Prüfungen statt. Das spreche dafür, dass es sich nicht um eine bloße Einarbeitungszeit handelte, sondern um ein tatsächliches Ausbildungsverhältnis, argumentierten die Richter. Den Eltern stehe deshalb Kindergeld zu.


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