Unfall bei Abi-Streich: Versicherung zahlt nicht immer
Andernach (dpa/gms) - Sind die letzten Prüfungen bestanden, lassen es frisch gebackene Abiturienten gerne richtig krachen. Kommt es beim Abi-Streich jedoch zum Unfall, springt nicht automatisch die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Andernach (dpa/gms) - Sind die letzten Prüfungen bestanden, lassen es frisch gebackene Abiturienten gerne richtig krachen. Kommt es beim Abi-Streich jedoch zum Unfall, springt nicht automatisch die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach hin. Bei den als schulische Veranstaltung organisierten Abi-Gags bestehe für die daran teilnehmenden Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Streiche, die ohne Aufsicht, Kontrolle oder Einflussnahme der Schule entstehen, gehören zum unversicherten so genannten eigenwirtschaftlichen Handeln. Der Unfallkasse zufolge muss die Schulleitung darauf achten, dass die Streiche nicht zu gefährlich sind. Bungeespringen oder gefährliche Kletterpartien beispielsweise müssten verboten werden.
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