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Mittwoch, 30. Mai 2007

Mieter haben oft kein Recht auf Installation einer Wasseruhr

Berlin (dpa/tmn) - Mieter können normalerweise nicht verlangen, dass in ihrer Wohnung eine Wasseruhr installiert wird. Im Regelfall haben sie keinen Rechtsanspruch darauf, dass Wasserkosten mit Hilfe eines Zählers verbrauchsabhängig berechnet werden.


Berlin (dpa/tmn) - Mieter können normalerweise nicht verlangen, dass in ihrer Wohnung eine Wasseruhr installiert wird. Im Regelfall haben sie keinen Rechtsanspruch darauf, dass Wasserkosten mit Hilfe eines Zählers verbrauchsabhängig berechnet werden.

Das sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Das sei allenfalls bei Bezug eines Neubaus denkbar. Welche rechtlichen Regelungen der Verbrauchsabrechnung für Wasser zu Grunde liegen, sei aber in jedem Bundesland anders.

Werden Betriebskosten nach der Wohnfläche auf die Mieter verteilt, muss der Vermieter die Kostenanteile für leer stehende Wohnungen zahlen. Das gelte auch für verbrauchsabhängige Kostenarten, wie Wasser, Entwässerung, Müllabfuhr, Strom für Hausbeleuchtung und Fahrstuhlkosten, so der DMB unter Berufung auf in Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 159/05).

Eine veröffentlichte Untersuchung von «Spiegel online» hatte ergeben, dass es in Deutschland eklatante Unterschiede bei den Wasserpreisen gibt: In manchen Städten müssten die Bürger bis zu 340 Prozent mehr bezahlen als andernorts.


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