Lehrer müssen Lehrmittel nicht von ihrem Gehalt bezahlen
Münster/Berlin (dpa/tmn) - Lehrer können nicht dazu verpflichtet werden, Unterrichtsmittel von ihrem Gehalt zu bezahlen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az: 6 B 1880/06).
Münster/Berlin (dpa/tmn) - Lehrer können nicht dazu verpflichtet werden, Unterrichtsmittel von ihrem Gehalt zu bezahlen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az: 6 B 1880/06).
Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin. In dem Fall war ein Lehrer von der Schulverwaltung aufgefordert worden, seine Lehrmittel für den Englischunterricht auf eigene Kosten anzuschaffen. Zuvor hatte es die Schulkonferenz abgelehnt, dem Lehrer das benötigte Material aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Dagegen klagte der Betroffene.
Das OVG gab ihm Recht: Für eine solche Anordnung des Dienstherrn fehle die rechtliche Grundlage. Auch wenn in der Vergangenheit Lehrkräfte häufiger Unterrichtsmaterial aus eigener Tasche bezahlt hätten, ergebe sich daraus kein Gewohnheitsrecht. Ebenso lasse sich ein solches Recht nicht mit der Tatsache begründen, dass Lehrmittel steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden können. Das Gehalt eines Beamten sei nicht dazu bestimmt, Arbeitsmittel zur Dienstausübung anzuschaffen, so die Richter.
Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.