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Stichwörter: Kaution
Dienstag, 5. Dezember 2006

Kaution in drei Monatsraten bezahlen

Berlin (dpa/gms) - Die Kaution für eine neue Wohnung kann in drei Monatsraten bezahlt werden. Darauf können Mieter bestehen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.

Berlin (dpa/gms) - Die Kaution für eine neue Wohnung kann in drei Monatsraten bezahlt werden. Darauf können Mieter bestehen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.

Denn häufig müssen Mieter bereits das Geld für die Mietsicherheit aufbringen, bevor sie die Kaution von der alten Wohnung zurückbekommen. Der vorherige Vermieter hat dafür bis zu sechs Monate Zeit, im Einzelfall sogar noch länger. Grundsätzlich darf der Vermieter maximal drei Nettokaltmieten als Mietsicherheit fordern.

Die Kaution ist aber nur ein Kostenpunkt, der bei einem Wohnungswechsel auf die Mieter zukommt. So muss häufig ein oder sogar zwei Monate lang gleichzeitig Miete für die alte und für die neue Wohnung gezahlt werden. Wird die Wohnung über einen Makler angeboten, wird eine Provision von bis zu zwei Nettokaltmieten fällig. Je nach Mietvertrag müssen in der alten Wohnung unter Umständen auch Schönheitsreparaturen vorgenommen oder bezahlt werden.

 

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