Hartz-IV-Empfänger zahlen Tilgungsraten fürs Haus selbst
Darmstadt (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen die Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum selbst bezahlen. Der Aufbau von Vermögen könne nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Darmstadt (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen die Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum selbst bezahlen. Der Aufbau von Vermögen könne nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Zwar erstatten Kommunen die Unterkunftskosten von Langzeitarbeitslosen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, wenn diese angemessen sind. Dies gelte sowohl für Mieten als auch für Darlehenszinsen für selbst genutztes Wohneigentum. Tilgungsraten gehörten aber nicht dazu, weil sie der unmittelbaren Vermögensbildung dienten. Dies sei nicht der Zweck der Grundsicherung für Arbeitssuchende, entschieden die Sozialrichter und wiesen damit die Klage einer heute 59 Jahre alten Frau aus dem Kreis Offenbach in Hessen zurück.
Das Gesetz sehe als Zweck des Arbeitslosengeldes II ausschließlich die Unterstützung der Erwerbstätigkeit und die Sicherung des Lebensunterhaltes vor. Dies biete keine Grundlage, um laufende Leistungen mit unmittelbarer vermögensbildender Wirkung zu gewähren. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 7 AS 225/06 ER).
Lesen Sie mehr zum Thema Arbeitslosigkeit:
- Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf geltend machen
- Hartz IV: Kürzung nur auf gesetzlicher Basis
- Wohnungsgröße und Hartz IV: Neue Urteile
- Testament: Folgen für Hartz-IV-Empfänger
- Absprung aus Hartz IV: Für Alleinerziehende schwer
- Arbeitslosengeld II steht Abendschülern zu
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.