Betriebskosten müssen wirtschaftlich sein
Berlin (dpa/gms) - Betriebskosten müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum Beispiel dürfen Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung als Betriebskosten auf den Mieter abwälzen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.
Berlin (dpa/gms) - Betriebskosten müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum Beispiel dürfen Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung als Betriebskosten auf den Mieter abwälzen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.
Der Bund bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad-Salzungen (Az.: 2 C 318/05). Demnach dürfen diese jedoch nicht mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Beträgen für gleichwertige Versicherungen liegen. Die überhöhten Kosten müssen Mieter nicht zahlen.
Dem Gericht zufolge bedeutet Wirtschaftlichkeit, dass der Vermieter ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge hat. In dem Fall hatte der Vermieter für sein 180 Quadratmeter großes Haus Gebäudeversicherungen in Höhe von 480,47 Euro abgeschlossen. Der Mieter einer knapp 62 Quadratmeter großen Wohnung sollte dazu einen Beitrag von 164,75 Euro leisten. Das Gericht verwies hier unter anderem auf die Zahlen des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes: Danach wären umgerechnet 81,84 Euro üblich. Die Überschreitung dieses Betrages um mehr als 100 Prozent spreche eindeutig für die Nichtwirtschaftlichkeit der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung.
Die Überteuerung der Gebäudeversicherung folge aber auch daraus, dass der Vermieter eine Vielzahl von Risiken versichert habe, die nicht alle umlagefähig seien: Dazu gehören etwa Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen oder eine Versicherung gegen Schäden wegen eines Fahrzeuganpralls. Ebenfalls nicht umlagefähig seien zum Beispiel Nutzwärmschaden, Sengschaden, Implosionsschaden sowie Schäden durch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten.
Unser Mietrecht Lexikon zum Thema Betriebskosten
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