Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 30. August 2007

Auch bei mehrfachem Fehlverhalten keine Kündigung von Azubi

Frankfurt/Main (dpa) - Auszubildenden darf auch nach wiederholtem Fehlverhalten nicht einfach gekündigt werden. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.

Frankfurt/Main (dpa) - Auszubildenden darf auch nach wiederholtem Fehlverhalten nicht einfach gekündigt werden. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.

Die Richter gaben damit der Klage eines Mechatronik-Lehrlings gegen einen Kfz-Reparaturbetrieb statt und erklärten die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses für gegenstandslos (Az.: 17 Sa 518/07).

Der Lehrling hatte in rascher Folge den Unmut des Meisters auf sich gezogen. Seine Leistungen in der Berufsschule ließen zu wünschen übrig, und er fiel den Kunden als unhöflich auf. Zur Kündigung kam es, nachdem er zwei Mal gegen das betriebsinterne Fahrverbot verstoßen und mit einem Lastwagen und einem Bus jeweils kleinere Zusammenstöße und Sachschäden verursacht hatte.

Ein Ausbildungsverhältnis darf laut Urteil nur nach ganz erheblichen Verstößen gekündigt werden. Im konkreten Fall aber habe es bereits an einer Abmahnung gemangelt, so dass dem Lehrling gar nicht erst die Möglichkeit einer Besserung seines Verhaltens gegeben worden sei. Die schlechten Schulnoten seien nur ein Kündigungsgrund, wenn dadurch ein positiver Abschluss der Gesellenprüfung unmöglich geworden sei, sagte der Vorsitzende Richter.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>