Sparerfreibetrag: Zu viel gezahlte Steuer gibt es zurück
Berlin (dpa/gms) - Verbraucher sollten ihre Freistellungsaufträge dem seit Jahresbeginn reduzierten Sparerfreibetrag anpassen. «Freistellungsaufträge können laufend geändert werden», sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Berlin (dpa/gms) - Verbraucher sollten ihre Freistellungsaufträge dem seit Jahresbeginn reduzierten Sparerfreibetrag anpassen. «Freistellungsaufträge können laufend geändert werden», sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Am besten werde der Freibetrag sorgfältig auf die verschiedenen Konten verteilt. «Der größte Betrag entfällt dabei natürlich auf das Konto, auf dem ich am meisten Zinsen erwarte», erläutert Beller.
Wer das versäumt, muss möglicherweise zum Quartalsschluss Steuern auf Kapitalerträge abführen. Denn abgeführt werden Steuern von den Banken im Moment der Zinsfeststellung, wenn die Erträge die Höhe des Freistellungsauftrags übersteigen. «Wenn ich diesen Moment verpasse, ist es aber auch noch nicht zu spät», erklärt Beller. Zu viel gezahlte Steuern bekomme ich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurück, wenn ich den Sparerfreibetrag auf das ganze Jahr gesehen richtig anpasse.»
Der Gesetzgeber hat den Sparerfreibetrag zum Beginn 2007 annähernd halbiert. Für Alleinstehende gilt seit dem 1. Januar eine Höchstgrenze von 750 Euro, für Ehepaare ein Betrag von 1500 Euro. Dazu kommt eine Werbungskostenpauschale von 51 beziehungsweise 102 Euro.
Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]






