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Dienstag, 6. März 2007

Pendlerpauschale: Arbeitnehmer sollten vorerst abwarten

Berlin (dpa) - Arbeitnehmer sollten im Streit um die Höhe der Pendlerpauschale vorerst abwarten. «Es bringt Steuerzahlern keinerlei Nachteile, wenn sie derzeit nichts unternehmen», sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.


Berlin (dpa) - Arbeitnehmer sollten im Streit um die Höhe der Pendlerpauschale vorerst abwarten. «Es bringt Steuerzahlern keinerlei Nachteile, wenn sie derzeit nichts unternehmen», sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Die meisten Arbeitnehmer müssten sich ohnehin erst im kommenden Jahr bei der Steuererklärung für 2007 mit dem Thema befassen, erklärt Käding. Bis dahin habe das Bundesverfassungsgericht hoffentlich über die Zulässigkeit der von der Regierung beschlossenen Kürzung entschieden.

Momentan betreffe die Neuregelung nur Arbeitnehmer, die ihre Freibeträge bereits in der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, sagt Käding. Diese könnten jetzt zwar Einspruch beim Finanzamt gegen die Änderung einlegen. Allerdings hätten sie dadurch keinen Vorteil - ebenso gut könnten sie die Fahrtkosten später bei der Steuererklärung geltend machen. Auch ein Fahrtenbuch müssten Arbeitnehmer dazu nicht führen - dies betreffe nur Firmen und Selbstständige, die Fahrten mit dem Firmenwagen nachweisen wollen.

Seit Jahresbeginn kann die Kilometerpauschale von 30 Cent nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Laut Steuergesetz darf das Einkommen aber erst nach Abzug aller Aufwendungen für die Arbeit besteuert werden, erklärt Käding. Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale daher für verfassungswidrig (Aktenzeichen: 8 K 549/06). Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht über die Klage eines Ehepaares aus dem Raum Oldenburg entscheiden.

 

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