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Mittwoch, 21. Februar 2007

Pendlerpauschale bei Steuererklärung jetzt noch voll abzugsfähig

München (dpa/gms) - Der Gesetzgeber hat die Entfernungspauschale zum Jahresbeginn abgeschafft und lässt nur noch Härtefälle zu. Bei der jetzt anstehenden Steuererklärung sind Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte aber noch voll abzugsfähig.


München (dpa/gms) - Der Gesetzgeber hat die Entfernungspauschale zum Jahresbeginn abgeschafft und lässt nur noch Härtefälle zu. Bei der jetzt anstehenden Steuererklärung sind Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte aber noch voll abzugsfähig.

Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern in München hin. Die neue, für Steuerzahler schlechtere Regelung gelte seit dem 1. Januar - sie beziehe sich daher erst auf Fahrten im Jahr 2007, die bei der Steuererklärung in 2008 geltend gemacht werden. Fahrten aus 2006 würden noch vom ersten Kilometer an anerkannt, nach der neuen Regelung nur noch Wege von mehr als 20 Kilometern.

 

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