Mütterkur abgelehnt: Widerspruch bei der Kasse einlegen
Berlin (dpa/tmn) - Lehnt die Krankenkasse einen Antrag auf eine Mütterkur ab, sollten Betroffene in jedem Fall Widerspruch einlegen. Darauf weist das Deutsche Müttergenesungswerk in Berlin hin.
Berlin (dpa/tmn) - Lehnt die Krankenkasse einen Antrag auf eine Mütterkur ab, sollten Betroffene in jedem Fall Widerspruch einlegen. Darauf weist das Deutsche Müttergenesungswerk in Berlin hin.
In mehr als der Hälfte der Fälle sei ein solcher Widerspruch erfolgreich, sagte Geschäftsführerin Anne Schilling in Berlin. Die Frau müsse in dem schriftlichen Widerspruch noch einmal erläutern, warum sie die Kur benötige. Am besten suche sie dazu eine Beratungsstelle auf. Dort könne geklärt werden, ob noch Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Am Dienstag hatte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt bekanntgegeben, dass 2007 wieder deutlich mehr Kuren für Mütter genehmigt wurden. Grund ist die jüngste Gesundheitsreform: Seit dem 1. April diesen Jahres müssen die Kassen die Kuren für Mütter und Väter genehmigen, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall gilt den Angaben zufolge ausnahmsweise nicht der Grundsatz «ambulant vor stationär». Immer noch sind 99 Prozent der Teilnehmer Frauen.
Eine Beratungsstelle sollten die Betroffenen laut Schilling auch bei der ersten Antragstellung aufsuchen. Die Einrichtungen werden von den großen Wohlfahrtsverbänden getragen. «Dort wird zunächst einmal vorsortiert», erläutert die Expertin. Möglicherweise biete sich statt oder zusätzlich zu einer Kur auch eine Familien- oder Schuldnerberatung an. Anschließend brauchen die Frauen ein ärztliches Attest, das möglichst genau sein sollte. «Es sollte auf jeden Fall drinstehen, dass die Herausnahme aus dem familiären Kontext zwingend notwendig ist.»
Eine Mütterkur kommt immer dann in Frage, wenn der Stress zu massiven Gesundheitsproblemen führt, sagte Schilling. Anzeichen seien häufige Infekte, Schlafstörungen, regelmäßige Migräneattacken oder dauerhafte Rückenschmerzen. Die Kur dauert drei Wochen, die Teilnehmer müssen zehn Euro pro Tag zuzahlen. Möglich sind sowohl eine reine Mütter- als auch eine Mutter-Kind-Kur.
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