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Donnerstag, 9. August 2007

Urlaubsvertretung vom Hausarzt - Keine zweite Praxisgebühr

Siegburg (dpa/tmn) - Für eine Behandlung beim Urlaubsvertreter ihres Hausarztes müssen Patienten keine zweite Praxisgebühr zahlen. Darauf weist der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg hin.


Praxisgebühren werden nur beim ersten Arztbesuch im Quartal fällig. (Bild: dpa)

Siegburg (dpa/tmn) - Für eine Behandlung beim Urlaubsvertreter ihres Hausarztes müssen Patienten keine zweite Praxisgebühr zahlen. Darauf weist der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg hin.

«Wenn Patienten innerhalb des Quartals die Gebühr schon bezahlt haben, müssen sie bei der Vertretung nur die Quittung vorzeigen», sagte Michaela Gottfried vom VdAK. Ebenso sei die Praxisgebühr nur einmal fällig, wenn Patienten sie erst bei der Urlaubsvertretung zahlen und sich dann im gleichen Quartal vom Hausarzt behandeln lassen.


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