Suche:
Stichwörter: WeiterbildungÜberstunden
Freitag, 22. Februar 2008

Weiterbildung in der Freizeit: Überstunden abrechnen

Herford (dpa/tmn) - Müssen Arbeitnehmer für eine betriebliche Weiterbildung ihre Freizeit opfern, können sie das als Überstunden abrechnen. «Wenn der Chef einen PC-Kurs nach Feierabend anordnet, gilt das als Arbeitszeit», sagt Rechtsanwalt Reinhard Schütte aus Herford.


Bild: aboutpixel

Angestellte hätten dann Anspruch auf einen Freizeitausgleich oder eine entsprechende Vergütung, sagte Schütte, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Zusätzlich müsse der Chef in solchen Fällen die Kosten des Kurses bezahlen.

Anders sehe es bei einer freiwillig besuchten Weiterbildung aus, erklärte Schütte. In diesem Fall könnten Angestellte sich zwar vom Betrieb freistellen lassen, hätten aber keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Auch müssten sie die Kurskosten grundsätzlich selber tragen und bekämen keinen Ausgleich für entgangene Freizeit. «Daran ändert sich auch nichts, wenn die Computerkenntnisse aus dem Kurs auch dem Betrieb zugute kommen.»

In der Praxis gebe es dabei oft Sonderregelungen, sagte Schütte. «Da einigt man sich oft, dass die Kosten anteilig von Betrieb und Arbeitnehmer übernommen werden.» Das gelte auch für die Anrechnung von Überstunden: «Da kommt es oft auf den Vertrag an, ob zum Beispiel die Anfahrtszeit zu einem Kurs oder einem Kongress mit eingerechnet wird.» Auch enthielten Verträge teilweise Klauseln, nach denen Mitarbeiter Betriebsauslagen für Weiterbildung zurückerstatten müssen, wenn sie kurze Zeit nach dem Kurs die Firma verlassen.

Nach Angaben der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) finden in Deutschland derzeit rund ein Viertel aller betrieblichen Weiterbildungen in der Freizeit statt. Angesichts der Tatsache, dass jeder Mitarbeiter durch Weiterbildungen seine beruflichen Chancen verbessere, sei das immer noch ein geringer Anteil, sagte BDA-Vizepräsident Gerhard Braun am Donnerstag auf einer Fachtagung zur beruflichen Weiterbildung in Berlin.

Insgesamt gewinnt Weiterbildung in Deutschland aber wieder an Bedeutung, ergab eine Studie im Auftrag des Bundesbildungsministeriums. Demnach ist die Beteiligung aller Erwachsenen (19 bis 64 Jahre) an entsprechenden Kursen aller Art von 2003 bis 2006 von 41 auf 43 Prozent gestiegen.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>