Nichtraucher müssen im Job vor Qualm geschützt werden
Bonn (dpa/tmn) - Nichtraucher müssen an ihrem Arbeitsplatz vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakqualm geschützt werden. So schreibt es die Arbeitsstättenverordnung vor.
Bonn (dpa/tmn) - Nichtraucher müssen an ihrem Arbeitsplatz vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakqualm geschützt werden. So schreibt es die Arbeitsstättenverordnung vor.
Das kann beispielsweise durch die räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern geschehen oder durch ein Rauchverbot. Arbeitgeber können das Rauchen zum Beispiel an allen Arbeitsplätzen untersagen, an denen nichtrauchende Kollegen tätig sind, erläutert der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn. Das Rauchen ist dort nur dann erlaubt, wenn die Nichtraucher damit ausdrücklich einverstanden sind.
Wo kein generelles Verbot gilt, müssen Raucher, die am Arbeitsplatz nicht rauchen dürfen, die ausgewiesenen Raucherplätze nutzen. Betriebliche Belange dürfen wegen der Zigarettenpausen nicht beeinträchtigt werden. Bei Unternehmen mit Betriebsrat muss ein Rauchverbot im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Nur wenn das Rauchverbot gesetzlich vorgeschrieben ist, beispielsweise wegen Feuergefahr, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, erklärt der Fachverlag. Grundsätzlich sei auch zulässig, ein Rauchverbot für das gesamte Betriebsgebäude zu verhängen.
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