Suche:
Stichwörter:
Freitag, 17. November 2006

Autoschlüssel darf in Werkstatt-Büro liegen

Saarbrücken (dpa) - Der Inhaber einer Autowerkstatt handelt nicht grob fahrlässig, wenn er den Wagenschlüssel eines Kunden im Büroraum der Werkstatt aufbewahrt. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.

Saarbrücken (dpa) - Der Inhaber einer Autowerkstatt handelt nicht grob fahrlässig, wenn er den Wagenschlüssel eines Kunden im Büroraum der Werkstatt aufbewahrt. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.

Nach Auffassung der Richter muss die Diebstahlversicherung daher den Schaden regulieren, wenn zunächst der Schlüssel und anschließend auch der Wagen gestohlen werden (Az.: 5 U 610/05-93). Das Gericht gab mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil der Klage eines Werkstattbesitzers gegen seine Diebstahlversicherung statt. Der Kläger hatte den Schlüssel eines Kundenfahrzeugs im Büroraum seiner Werkstatt aufbewahrt. Mit Hilfe dieses Schlüssels wurde später der Wagen gestohlen. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren, da sie dem Kläger eine grob fahrlässige Begünstigung des Diebstahls vorwarf.

Anders als das Landgericht Saarbrücken, das die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, teilte das OLG diese Einschätzung nicht. Grobe Fahrlässigkeit liege nur vor, wenn jemand Schutzvorkehrungen unterlasse, die sich geradezu aufdrängten. Das sei hier nicht der Fall. Denn das Aufbewahren der Schlüssel im Büroraum verstoße nicht gegen die Sicherheitsstandards, deren Einhaltung eine Dienstahlversicherung von ihren Kunden erwarten dürfe.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>