Arbeitsmaterial bei eBay versteigert: Kündigung rechtens
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Wer Materialien seines Arbeitgebers entwendet und dann im Internet verkauft, muss eine Kündigung hinnehmen. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Wer Materialien seines Arbeitgebers entwendet und dann im Internet verkauft, muss eine Kündigung hinnehmen. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin aufmerksam. In dem Fall (AZ: 9 Sa 1033/06) ging es um einen Servicemonteur, dessen Arbeitgeber herausgefunden hatte, dass der Mann Telekommunikationsartikel als «neu» und «originalverpackt» bei eBay anbot. Da es sich um Artikel handelte, wie sie der Monteur vom Unternehmen für seine tägliche Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen hatte, kündigte ihm die Firma fristlos.
Allerdings konnte der Arbeitgeber den Diebstahl der Arbeitsmaterialien nicht beweisen. Der Monteur strengte eine Kündigungsschutzklage an. Diese blieb erfolglos, denn dem Gericht zufolge würden die Indizien im vorliegenden Fall einen schwerwiegenden Diebstahlverdacht rechtfertigen. Und dieser stelle einen eigenständigen Kündigungsgrund dar.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.