Bei Berechnung von Fahrtkosten gilt kürzeste Verbindung
Berlin (dpa/gms) - Um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiter bei der Steuer geltend machen zu können, müssen Pendler auch künftig immer die kürzeste Straßenverbindung zugrunde legen. Darauf weist das Bundesfinanzministerium in Berlin hin.
Berlin (dpa/gms) - Um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiter bei der Steuer geltend machen zu können, müssen Pendler auch künftig immer die kürzeste Straßenverbindung zugrunde legen. Darauf weist das Bundesfinanzministerium in Berlin hin.
An sich hat der Gesetzgeber die Pendlerpauschale mit Wirkung zum 1. Januar 2007 zwar abgeschafft. Für Fernpendler gibt es aber eine Härtefallregelung. Ab dem 21. Kilometer können Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiter abgesetzt werden, erläutert ein Sprecher. Pro Kilometer können 30 Cent geltend gemacht werden. Grundsätzlich gelte auch künftig ein Pauschalen-Höchstbetrag von 4500 Euro pro Jahr.
Berufspendler, deren Weg zur Arbeit pro Strecke 20 Kilometer oder kürzer ist, können ab 2007 dagegen überhaupt keine Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Hintergrund ist, dass diese Ausgaben künftig der Privatsphäre zugerechnet werden.
Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:
- Pendlerpauschale: Vorerst abwarten
- Steuererklärung: Pendlerpauschale noch abzugsfähig
- Ehepaar zieht um: Fahrzeitverlängerung absetzbar
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.




