KG darf den Namen eines Kommanditisten tragen
Das OLG Saarbrücken vertritt in seinem Beschluss vom 25.2.2006 die Auffassung, dass die Firma einer Kommanditgesellschaft den (alleinigen) Namen eines Kommanditisten beinhalten darf. Diese Frage ist in der Rechtsprechung durchaus umstritten.
Das OLG Saarbrücken vertritt in seinem Beschluss vom 25.2.2006 die Auffassung, dass die Firma einer Kommanditgesellschaft den (alleinigen) Namen eines Kommanditisten beinhalten darf. Diese Frage ist in der Rechtsprechung durchaus umstritten. Zwar sind sich die Gerichte einig, dass die Firma einer Kommanditgesesllschaft seit der Handelsrechtreform von 1998 nicht mehr den Namen des persönlich haftenden Gesellschafters tragen muss. Vielmehr können Personen- und Sachfirmen, aber auch Phantasie- und Mischfirmen gebildet werden, die nicht dem Unternehmensgegenstand und den Namen der sie führenden Personen entlehnt sind. Begrenzt wird die freie Wahl der Namensgebung nur durch das Irreführungsverbot nach § 18 Abs. 2 HGB. Hier ist allerdings umstritten, ob die Angabe einer real existierenden Person, die aber nicht persönlich haftender Gesellschafter ist, die angesprochenen Verkehrskreise dahingehend irre leitet, dass der genannte Kommanditist die Firma als persönlich haftender Gesellschafter leitet. Das OLG Saarbrücken hat dies, entgegen der Ansicht der Vorinstanzen, verneint und die Benennung einer KG nach ihrem Kommanditisten als zulässig erachtet.
OLG Saarbrücken Beschluss vom 25.2.2006 – 5 W 42/06
Weitere Informationen zum Thema Kommanditgesellschaft
Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:
Weitere Meldungen aus dem Gesellschaftsrecht
- Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen
- Sammelklagen: Eine neue Gefahr für Unternehmen
- Unternehmen gegen "Markenpiraterie" oft schlecht geschützt
- Verdoppelung der Abfindung für ausscheidende Aktionäre
- Squeeze-out: Auch für Minderheitsaktionäre von Vorteil
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]
Sie werden gegründet - von natürlichen oder juristischen Personen (mind. zwei) - zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. [mehr...]
Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]





