Die GmbH Gruendung soll vereinfacht werden
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet.
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
„Wir setzen ein deutliches Signal an Unternehmensgründer und Investoren: Die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird in Deutschland deutlich leichter und schneller möglich sein. Zugleich wappnen wir die bewährte und erfolgreiche Unternehmensform der GmbH für den internationalen Wettbewerb, indem wir bestehende Nachteile ausgleichen, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben. Die GmbH wird besser gegen Missbräuche geschützt sein, insbesondere im Insolvenzfall“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
In Deutschland gibt es ca. 1 Million GmbHs. Die GmbH ist die Rechtsform des deutschen Mittelstandes. Die Gesetzesinitiative bedeutet die größte Reform des GmbH-Rechts seit 1980. Der Referentenentwurf belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern ist eine umfassende und in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite steht die Bekämpfung der Missbrauchgefahr auf der anderen gegenüber.
Um Unternehmungsgründungen zu erleichtern, wird das Mindestkapital einer GmbH künftig von 25.000 auf 10.000 € abgesenkt. Die Eintragungsverfahren werden beschleunigt, indem sie vom Verfahren um die verwaltungsrechtliche Genehmigung abgekoppelt werden. Weiter schlägt der Entwurf vor, eine Art gutgläubigen Erwerb der Geschäftsanteile einzuführen. Missbräuche der GmbH in der Krise durch so genannte „Firmenbestatter“, die angeschlagene GmbHs durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz zu entziehen suchen, sollen verhindert werden.
In den Entwurf, der der Koalitionsvereinbarung entspricht, sind Ergebnisse einer Befragung von Wissenschaft und Praxis durch das Bundesministerium der Justiz eingeflossen. Änderungsbedarf am geltenden Recht ergab sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Insbesondere seit dessen Urteil in der Rechtssache Inspire Art vom 30. September 2003 (Rs. C-167/01) steht die Rechtsform der deutschen GmbH in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die aufgrund der EU-weiten Niederlassungsfreiheit auch in Deutschland tätig werden dürfen.
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