Archivmeldungen
Kindergeld auch bei Au-pair-Aufenthalt mit Sprachkurs
München/Würzburg (dpa/gms) Eltern steht während des Au-pair-Aufenthalts eines volljährigen Kindes Kindergeld zu, wenn dieses begleitend einen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden besucht, wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervorgeht.
München/Würzburg (dpa/gms) Eltern steht während des Au-pair-Aufenthalts eines volljährigen Kindes Kindergeld zu, wenn dieses begleitend einen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden besucht, wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervorgeht.
Darauf hat das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hingewiesen (Az.: III B 39/06). Normalerweise wird Kindergeld für volljährige Kinder nur dann gewährt, wenn sich Sohn oder Tochter in einer Ausbildung befinden.
Ausreichend kann sogar eine Unterrichtszeit von weniger als zehn Stunden sein. Denn auch die Vor- und Nachbereitungszeit wird bei der Berechnung berücksichtigt. So konnten die Eltern im Urteilsfall anhand einer Bescheinigung des Veranstalters nachweisen, dass ihre Tochter neben vier Wochenstunden Sprachunterricht regelmäßig von Montag bis Freitag täglich zwei Stunden Vor- und Nacharbeiten zu erledigen hatte. Das genügte den Richtern als Nachweis.
Mehr zum Thema Kindergeld:
- Kindergeld: Beiträge zur Krankenversicherung und Einkünfte
- Übergangsfristen für den Bezug von Kindergeld
- Kindergeld und Unterhalt volljähriger Kinder
- Kindergeld zählt bei Erwerbsunfähigen nicht als Einkommen
- Bundesfinanzhof: Kindergeldanspruch auch bei Vollzeitarbeit
Top-Meldungen aus anderen Bereichen