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Freitag, 2. März 2007

Günstige Versicherung für Studenten trotz Altersgrenze

Dortmund (dpa) - Studenten können auch mit über 30 Jahren der Krankenversicherung der Studenten angehören, wenn sie ihr Abitur nach mehrjähriger Berufstätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg erreicht haben.


Dortmund (dpa) - Studenten können auch mit über 30 Jahren der Krankenversicherung der Studenten angehören, wenn sie ihr Abitur nach mehrjähriger Berufstätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg erreicht haben.

Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem Fall eines 31-jährigen Studenten aus Gelsenkirchen entschieden (Urteil vom 23.01.2007, Az.: S 40 KR 179/05). Eine Dortmunder Krankenkasse hatte eine Versicherung in der günstigen Krankenversicherung der Studenten über das 30. Lebensjahr hinaus verweigert und sich auf die im Sozialgesetzbuch festgelegte 30-Jahresgrenze berufen. Das Gericht entschied, dass in diesem Fall die Grenze um die Zeit des dreijährigen Kollegbesuchs zur Erlangung des Abiturs verlängert werden muss. Die Beiträge sind bundeseinheitlich bei jeder Kasse gleich.

Die Krankenkasse wollte den 31-Jährigen nicht weiterversichern, weil er nach der Gesellenprüfung mehrere Jahre gearbeitet und erst nach einer Kündigung den Kollegbesuch begonnen habe. Dagegen klagte der Student. Er habe sich erst nach der betriebsbedingten Kündigung zur Verbesserung seiner Arbeitsmarktchancen zum Schulbesuch und anschließenden Studium entschlossen. Ohne den nachträglichen Schulbesuch habe er nicht studieren können. Abitur und Aufnahme des Studiums lagen vor Vollendung des 30. Lebensjahres.

Das Gericht verurteilte die Kasse zu Weiterversicherung für drei Jahre in der Krankenversicherung für Studenten. Es gehe nicht an, dem Kläger entgegenzuhalten, dass er sein Abitur nicht zügig erworben habe, hieß es. Bei dem im Sozialgesetzbuch als Ausnahmetatbestand genannten zweiten Bildungsweg werde regelmäßig vorherige Berufspraxis erwartet. Da die dreijährige Schulzeit den Kläger gehindert habe, noch vor Vollendung des 30. Lebensjahres die Regelstudienzeit zu absolvieren, verlängere sich entsprechend seine Pflichtversicherung.

 

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