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Alkohol am Steuer


6. Der Unterschied zwischen Fahrverbot oder Führerscheinentzug

Beim Fahrverbot darf nicht der Besitz des Führerscheins mit der Fahrerlaubnis verwechselt werden. Dass der Führerschein noch im Besitz ist, berechtigt beim Fahrverbot nicht zum Fahren eines führerscheinpflichtigen Fahrzeuges. Das Fahrverbot wird mit der Zustellung des entsprechenden Beschlusses wirksam. Die Sperrfrist beginnt, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wurde. Mit dem Fahrverbot werden kleinere Verkehrsdelikte bestraft. Nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist erhält man den Originalführerschein aus de amtlichen Verwahrung zurück.

Beim Führerscheinentzug wird der Originalführerschein komplett vernichtet. Man sollte dann möglichst ca. drei Monate vor Ablauf der verhängten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen, da diese in einigen Fällen nur unter Auflagen erteilt wird. Wird die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen, ist zudem eine erneute Führerscheinprüfung erforderlich.

 

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