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Dienstag, 16. Januar 2007

Neu Kfz-Besteuerung

Im Bereich der Kfz-Steuer ist Ende vergangenen Jahres rückwirkend zum 1. Mai 2005 die Besteuerung der ehemals sog. Kombinationskraftwagen klargestellt bzw. angepasst und die Besteuerung von Wohnmobilen neu geregelt worden.

Im Bereich der Kfz-Steuer ist Ende vergangenen Jahres rückwirkend zum 1. Mai 2005 die Besteuerung der ehemals sog. Kombinationskraftwagen klargestellt bzw. angepasst und die Besteuerung von Wohnmobilen neu geregelt worden. Des weiteren hat die Bundesregierung zur Schaffung steuerlicher Anreize für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik wie Russfilter in Diesel-Pkw einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieses Gesetz soll am 1. April 2007 in Kraft treten, aber rückwirkend ab Jahresbeginn 2006 gelten.

Kraftfahrzeuge, die unter die bis 30. April 2005 geltende verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“ eingeordnet worden waren (Geländewagen, SUV etc.), werden nun rückwirkend zum 1. Mai 2005 der Pkw-Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten unterworfen, soweit sie nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien die Begriffsmerkmale für Pkw erfüllen bzw. vorrangig zur Personenbeförderung angelegt sind. Die Möglichkeit der regelmäßig günstigeren Gewichtsbesteuerung wie bei Lkw ist damit abgeschafft.

Für Wohnmobile ist eine eigenständige Fahrzeugkategorie geschaffen worden. Sie werden rückwirkend zum 1. Januar 2006 nach Gesamtgewicht und Emissionsverhalten besteuert. Insbesondere für ältere Wohnmobile ohne Schadstoffeinstufung ergibt sich eine höhere Steuer.

Der Entwurf eines Gesetzes, das die Nachrüstung von Partikelminderungstechnik in Diesel-Pkw mit bis zu 330,- Euro steuerlich fördern und am 1. April 2007 in Kraft treten soll, sieht gleichzeitig einen Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ auf die Kfz-Steuer für Diesel-Pkw vor, die nicht über die erforderliche Partikelminderungstechnik verfügen. Die steuerliche Förderung soll in der Regel rund die Hälfte der Kosten für eine Nachrüstung abdecken.

Quelle: Bund der Steuerzahler Bayern

 

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