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Donnerstag, 16. November 2006

Dienstwagen-Nutzung bei Steuererklärung nachzuweisen

Berlin (dpa/gms) - Selbstständige müssen bei der Steuererklärung die Nutzung eines Geschäftswagens künftig genauer nachweisen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.

Berlin (dpa/gms) - Selbstständige müssen bei der Steuererklärung die Nutzung eines Geschäftswagens künftig genauer nachweisen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.

Sie empfiehlt, rechtzeitig die geforderten Aufzeichnungen zu führen und mit der Steuererklärung 2006 beim Finanzamt einzureichen. Bislang galt den Angaben zufolge für die steuerliche Behandlung von dienstlich genutzten Fahrzeugen durchgängig die so genannte Ein- Prozent-Regelung. Danach wurde die zu versteuernde Privatnutzung des betrieblich genutzten Autos für jeden Kalendermonat pauschal mit einem Prozent des Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt.

Dieses Verfahren ist nach Angaben der Kammer künftig nur noch möglich, wenn der Wagen zu mehr als 50 Prozent geschäftlich genutzt wird. Dafür verlange das Finanzamt einen Nachweis - etwa durch Eintragungen im Terminkalender, die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber dem Auftraggeber, Reisekostenaufstellungen oder Ähnliches.

Sind keine entsprechenden Unterlagen vorhanden, könnten auch formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von in der Regel drei Monaten geführt werden. Dazu reiche es, bei dienstlich veranlassten Fahrten Anlass, Strecke sowie die Kilometerstände am Anfang und Ende des Aufzeichnungszeitraumes zu notieren.

 

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