Musterprozess gegen die Kürzung der Pendlerpauschale
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat im Interesse aller Steuerzahler einen ersten Musterprozess (Az. 1 K 497/06) gegen die von der Großen Koalition beschlossenen Beschränkungen bei der Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2007 eingeleitet.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat im Interesse aller Steuerzahler einen ersten Musterprozess (Az. 1 K 497/06) gegen die von der Großen Koalition beschlossenen Beschränkungen bei der Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2007 eingeleitet.
Das Verfahren betrifft einen Steuerzahler aus Neustrelitz, der an jedem Arbeitstag 75 Kilometer zurücklegen muss, um zu seinem Betrieb zu gelangen. Die vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern erhobene Klage richtet sich gegen die Reduzierung des Steuerfreibetrages in einem Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Die Eintragung des Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ist ein Weg, um den direkten Lohnsteuerabzug bei hohen Werbungskosten zu reduzieren.
Die Streichung des Fahrtkostenabzugs für beruflich bedingte Wegstrecken bis zu 20 Kilometer verstößt nach Ansicht des BdSt in eklatanter Weise gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das geltende Einkommensteuerrecht setzt dieses Leistungsfähigkeitsprinzip um, indem es bei der Besteuerung auf das frei verfügbare Einkommen abstellt. Die Einführung des so genannten
Werkstorprinzips, wonach die Arbeit steuerlich gesehen erst am Werkstor beginne, ist deshalb nicht nachzuvollziehen. Denn Aufwendungen, die durch die Fahrt zur Arbeit entstehen, sind weder frei verfügbar noch privat veranlasst. Die Fahrten dienen allein der Erzielung von Erwerbseinkommen und sind somit ausschließlich beruflich veranlasst. Deshalb gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Entfernungspauschale zu beschränken. Der Bund der Steuerzahler kämpft für die Rücknahme dieser Regelung und strebt weitere Verfahren gegen die Streichung der Pendlerpauschale an.
Quelle: Bund der Steuerzahler NRW e.V.
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