Unfall unter Alkohol - Fahrer hat nicht unbedingt Alleinschuld
Stuttgart/Köln (dpa/tmn) - Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit führt bei einem Unfall nicht zwangsläufig zur Alleinhaftung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor, über das die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.
Stuttgart/Köln (dpa/tmn) - Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit führt bei einem Unfall nicht zwangsläufig zur Alleinhaftung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor, über das die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.
Hat der Unfallgegner durch verkehrswidriges Verhalten zu dem Unfall beigetragen, hafte auch er. Den Alkoholsünder treffe jedoch eine höhere Haftungsquote (Az.: 13 U 74/06). In dem Fall verurteilte das Gericht einen Autofahrer zu einer Haftungsquote von 80 Prozent. Der Mann war mit 1,49 Promille unterwegs, als er mit einem entgegenkommenden Wagen kollidierte. Dessen Fahrer hatte allerdings gegen das so genannte Rechtsfahrgebot verstoßen: Er fuhr etwa in der Fahrbahnmitte. Die Richter befanden daher, beide Fahrer hätten zum Unfall beigetragen. Der Fahrer des entgegenkommenden Wagens müsse zu 20 Prozent haften.
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